Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2020 ab 01.01.2020 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2019

Gebühr 2020

0

Fußgängerzonen

1,33 Euro

1,39 Euro

1

Anliegerstraßen

1,77 Euro

1,85 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,59 Euro

1,66 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,42 Euro

1,48 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,24 Euro

1,29 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2019

Gebühr 2020

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

1,87 Euro

1,72 €

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,40 Euro

1,29 €

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

0,93 Euro

0,86 €

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,47 Euro

0,43 €

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 €