Sitzung: 11.12.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 42
Vorlage: WP 14-20 SV 66/145
Antragstext:
Die ALLIANZ FÜR
HILDEN hat in der Vergangenheit immer wieder für den Klimaschutz auf dem
Stadtgebiet eingesetzt. Hierbei ging es vorrangig um die Verhinderung der
weiteren Verdichtung von Grünflächen im Hinterland und der damit einhergehenden
Vernichtung von Belüftungsschneisen und Schaffung von Hitzeinseln. Auch den
Einsatz der vom Deutschen Wetterdienst entwickelten Software für
Klimasimulation in Hilden gehörte zu den Vorschlägen der ALLIANZ FÜR HILDEN.
Im Zusammenhang
mit den vorliegenden Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes wiederholt die
ALLIANZ FÜR HILDEN ihre im Zusammenhang mit einzelnen Bauplanverfahren
gestellten Forderungen und beantragt nun, folgende Grundsatzbeschlüsse zu
fällen:
1. Verwaltung und
Rat konstatieren, dass der Klimawandel menschengemacht ist, und dass die
bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung nicht ausreichend waren, um selbigen zu
stoppen. Die Eindämmung des Klimawandels wird fortan bei allen politischen
Entscheidungen in Hilden beachtet werden.
2. Die Stadt
stellt eine Klimaschutzmanagerin/einen Klimaschutzmanager ein. Zur Finanzierung
der Stelle ist die Erlangung von Förderungsmitteln des BMU zu prüfen. Die
Ansiedlung der Stelle hat so zu erfolgen, dass sie anlog dem Beratungs- und
Prüfungsamt direkt dem Stadtrat zu unterstellen und nur diesem gegenüber
verantwortlich ist. Bei der Durchführung ihrer/seiner Aufgaben ist der/die
Klimaschutzmanager/in unabhängig und weisungsfrei. Ein entsprechender Antrag
wurde bereits 2015 von der Fraktion der Grünen eingereicht und seinerzeit aus
Kostengründen abgelehnt. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die
Bürgermeisterin den Notwendigkeiten für nachhaltigen Klimaschutz nicht
hinreichend nachkommt.
3. Verwaltung und
Rat konstatieren, dass Hilden mit einer Bevölkerungsdichte von 2.150 Einwohner
pro Quadratmeter die am dichtesten besiedelte Stadt im Kreis Mettmann ist. Die
Steigerung der Einwohnerzahl durch Zuzug ist kein Ziel und städtebauliche
Maßnahmen dürfen nicht der Befriedigung des Wohnbedarfs umliegender Kommunen
dienen.
4. Es werden keine
Bebauungsplanvorhaben mehr eingeleitet, die vorhandene Grünflächen reduzieren.
5. Künftige
Bauvorhaben sind künftig nur genehmigungsfähig, wenn sie nachweislich
klimaneutral sind. Öffentliche Ausschreibungen werden nur noch Angebote
berücksichtigen, die nachweislich klimaneutral sind.
6. Für künftige
Bauvorhaben werden die Interessen der Hildener Bestandsanwohner vorrangig
berücksichtigt.
7. Jedes
Bauplanvorhaben wird mit Hilfe der Simulationssoftware des DWD voruntersucht.
8. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Vermeidung von Schwerlastverkehr im