Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Neufestsetzung der Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen ab 01.01.2020 sowie die folgende 1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 mit folgenden Gebührenhöhen:

 

-      3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und

-      40,00 € bei jährlicher Nutzung

 

 

1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969 S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 11.12.2019 folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1

 

§ 4 erhält folgende Fassung:

 

Die Benutzungsgebühr je Fahrradabstellbox beträgt

 

a)     3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und

b)     40,00 € bei jährlicher Nutzung.

 

 

§ 2

 

Diese 1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2020 in Kraft.