Sitzung: 11.12.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 60/067
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Neufestsetzung
der Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen ab 01.01.2020 sowie die folgende
1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von
Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 mit folgenden
Gebührenhöhen:
-
3,50 €
je Monat bei monatlicher Nutzung und
-
40,00 €
bei jährlicher Nutzung
1. Nachtragssatzung
vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969 S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 11.12.2019 folgende Satzung erlassen:
§ 1
§ 4 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr je Fahrradabstellbox beträgt
a) 3,50 € je Monat bei monatlicher Nutzung und
b) 40,00 € bei jährlicher Nutzung.
§ 2
Diese 1. Nachtragssatzung vom … zur Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Fahrradabstellboxen vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2020 in Kraft.