Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in Anlage beigefügte 20. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990.

 

Hierdurch erhöht sich das Marktstandsgeld ab dem 01. Januar 2020 von bislang 2,70 € auf 3,00 € für jeden angefangenen Meter der zugewiesenen Standfläche je Martktag.