Sitzung: 11.12.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 32/032
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in Anlage
beigefügte 20. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom
14.12.1990.
Hierdurch erhöht
sich das Marktstandsgeld ab dem 01. Januar 2020 von bislang 2,70 € auf 3,00 €
für jeden angefangenen Meter der zugewiesenen Standfläche je Martktag.