Sitzung: 27.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/068
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2020.
Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab
01.01.2020 sowie die folgende 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die
Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom
13.12.2017 mit folgenden Gebührensätzen:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr 2018 |
Gebühr 2019 |
Gebühr 2020 |
Schmutzwasserentsorgung inkl. Reinigung je
m³ |
1,79 € |
1,85 € |
1,80 € |
Schmutzwasserentsorgung ohne Reinigung je
m³ |
0,83 € |
0,87 € |
0,85 € |
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr 2018 |
Gebühr 2019 |
Gebühr 2020 |
Niederschlagswassergebühr je m² |
0,81 € |
0,82 € |
0,84 € |
2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die Entwässerung
der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
25. Juni 2015 (GV. NRW. 2015, S. 496), in der jeweils geltenden Fassung, der §§
1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 08. September 2015 (GV. NRW. 2015, S. 666), in der
jeweils geltenden Fassung, des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. 2016, S. 559 ff.), in der jeweils
geltenden Fassung sowie des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum
Abwasserabgabengesetz vom 08. Juli 2016 (AbwAG NRW, GV. NRW. 2016. S. 559 ff.),
in der jeweils geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung am 11.12.2019 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
1.
§ 3
Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³
Schmutzwasser 1,80 € und setzt sich zusammen aus einer
Schmutzwasserreinigungsgebühr (0,95 € je m³ Schmutzwasser) und einer
Schmutzwasserableitungsgebühr (0,85 € je m³ Schmutzwasser).
2.
§ 5
erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr für
Grundstücksflächen nach 4 Abs. 1 dieser Satzung beträgt je angefangenen m²
bebaute (bzw. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,84 €.
§ 2
Diese 2. Nachtragssatzung zur „Satzung über die Gebühren für die
Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden“ vom 13.12.2017 tritt zum
01.01.2020 in Kraft.