Sitzung: 27.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/058
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2020 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2020 ab 01.01.2020 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1)
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
1.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2019 |
Gebühr
2020 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,33 Euro |
1,39 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,77 Euro |
1,85 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,59 Euro |
1,66 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend |
1,42 Euro |
1,48 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend |
1,24 Euro |
1,29 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2019 |
Gebühr
2020 |
|
0 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0 |
1,87 Euro |
1,72 € |
1 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1 |
1,40 Euro |
1,29 € |
2 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2 |
0,93 Euro |
0,86 € |
3 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3 |
0,47 Euro |
0,43 € |
4 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 € |