Begründung:
So sehr kurze Ergebnisprotokolle zu begrüßen
sind, kann die Niederschrift in diesem Punkt die
basalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Dokumentation nicht erfüllen. Andernfalls könnte auf die Dokumentation von
Einwohnerfragen auch gänzlich verzichtet werden. Der Beschwerde gem. § 24 GO
NRW wurde stattgegeben. Der Sozialausschuss stellte fest, dass die
Protokollierung der 17. Sitzung des Sozialausschusses am 20.02.2019 in diesem
Punkt unvollständig ist.