Beschluss: einstimmig beschlossen

Begründung:

So sehr kurze Ergebnisprotokolle zu begrüßen sind, kann die Niederschrift in diesem Punkt die

basalen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation nicht erfüllen. Andernfalls könnte auf die Dokumentation von Einwohnerfragen auch gänzlich verzichtet werden. Der Beschwerde gem. § 24 GO NRW wurde stattgegeben. Der Sozialausschuss stellte fest, dass die Protokollierung der 17. Sitzung des Sozialausschusses am 20.02.2019 in diesem Punkt unvollständig ist.