Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres 2018 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:

 

 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zum Haushaltsjahr 2018

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Haushaltsjahr 2018 die ihm nach Gesetz[1] oder Satzung[2] obliegenden Aufgaben und Pflichten durch Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und sorgfältig wahrgenommen.

 

1.       Schwerpunkte der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2018

 

Im Berichtsjahr 2018 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu zwei Sitzungen zusammen, und zwar am 09.04. und am 12.11.2018.

 

In seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung gefasst. Die Bürgermeisterin ist ihren Informationspflichten vollumfänglich nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.

 

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und Prüfungsamtes und den Informationen der Bürgermeisterin, der Beigeordneten und des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.

 

Im abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss einer Vielzahl von Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen gestellt und beantwortet wird.

 

In der Sitzung am 30.04.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss neben dem Jahresabschluss 2016 und dem Gesamtabschluss 2012 intensiv mit den Prüfungsberichten des Beratungs- und Prüfungsamtes zu den

 

·         verschiedenen Handvorschusskassen und den

 

·         VOB-Vergaben in der Zeit von Anfang 2016 bis Sommer 2017

 

beschäftigt und sich den Prüfungsbericht mit seinen Feststellungen zu eigen gemacht. Die beiden Berichte wurden anschließend auch im Rat der Stadt erörtert. Zu den VOB-Vergaben bat der Rat die Bürgermeisterin in seinem Beschluss darum, Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die im Prüfbericht beschriebene Situation verbessert.

 

Am 12.11.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und sich neben dem Jahresabschluss und Testat der Stadt zum Jahr 2018 mit

 

·         den laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes seit dem 01.10.2017 und

 

·         dem Prüfungs- und Beratungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.10.2018 - Organisationsmanagement und Personalservice - Risiken und Chancen

 

befasst.

 

Bei der Beratung der laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes wurde insbesondere das Verhältnis der geprüften und beratenen Vorgänge mit Feststellungen zu den Vorgängen ohne Feststellungen für die Zeit von Oktober 2017 bis September 2018 besprochen. Der Zusammenhang zwischen der festgestellten Fehlerquote und dem im Beratungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes dargestellten Organisationsmanagement und Personalservice mit seinen Risiken und Chancen wurde ebenfalls thematisiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss machte sich den Bericht ebenfalls zu eigen und gab ihn dem Rat zur Kenntnis.

 

 

2.       Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung

 

Das Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz Abschlussprüfer der Stadt und hat den Jahresabschluss 2018 nebst Lagebericht und aller Anlagen am 11.07.2019 zur Prüfung erhalten.

 

Der von Frau Kämmerin Anja Franke nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Frau Bürgermeisterin Birgit Alkenings bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß dem gesetzlichen Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

 

Die Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so dass am 30.09.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

 

3.       Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung

 

Der Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 30.09.2019 wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 11.11.2019 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten die Bürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Ferner berichtete er darüber, dass mit der systematischen Prüfung des internen Kontrollsystems auf Basis der novellierten Gemeindeordnung NRW gerade begonnen werde, weshalb zum Jahr 2018 außer über die grundsätzlichen Probleme der Personalausstattung - siehe den diesbezüglichen Prüfbericht -  über keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichtet werden könne. Er informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

Der Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, den von der Kämmerin aufgestellten und der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu billigen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht hat seinerseits eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich nach einer Präsentation der Ergebnisse in der Ausschusssitzung und der Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2018 an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“

 



[1] Z. B. Gemeindeordnung des Landes NRW, Handelsgesetzbuch (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)

[2] Z. B. Rechnungsprüfungsordnung (Diese Erläuterung ist nicht Bestandteil des Beschlussvorschlagtextes.)