Sitzung: 11.11.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/040
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss verfasst und beschließt folgenden Bericht über seine
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Hilden des Jahres
2018 zur Erstattung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW:
Bericht
des Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat der Stadt Hilden gemäß § 59 Abs. 3
GO NRW zum Haushaltsjahr 2018
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im
Haushaltsjahr 2018 die ihm nach Gesetz[1] oder Satzung[2] obliegenden Aufgaben und Pflichten durch
Beratung der Prüfberichte der örtlichen Rechnungsprüfung umfassend und
sorgfältig wahrgenommen.
1. Schwerpunkte
der Tätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses im Jahr 2018
Im
Berichtsjahr 2018 kam der Rechnungsprüfungsausschuss zu zwei Sitzungen
zusammen, und zwar am 09.04. und am 12.11.2018.
In
seinen Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss die nach Gesetz oder
Satzung erforderlichen Beschlüsse nach gründlicher Prüfung und Beratung
gefasst. Die Bürgermeisterin ist ihren Informationspflichten vollumfänglich
nachgekommen und hat dem Rechnungsprüfungsausschuss die von ihm gewünschten
Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung gestellt.
Die
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hatten in den Sitzungen stets ausreichend
Gelegenheit, sich aktiv und kritisch mit den Berichten des Beratungs- und
Prüfungsamtes und den Informationen der Bürgermeisterin, der Beigeordneten und
des Kämmerers auseinanderzusetzen wie auch eigene Anregungen einzubringen.
Im
abgelaufenen Haushaltsjahr hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss einer
Vielzahl von Themen gewidmet. Standardmäßig steht in jeder Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu freihändigen Vergaben
ab 5.000 € auf der Tagesordnung, zu der regelmäßig eine Reihe von Fragen
gestellt und beantwortet wird.
In
der Sitzung am 30.04.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss neben dem Jahresabschluss
2016 und dem Gesamtabschluss 2012 intensiv mit den Prüfungsberichten des
Beratungs- und Prüfungsamtes zu den
·
verschiedenen Handvorschusskassen und den
·
VOB-Vergaben in der Zeit von Anfang 2016 bis
Sommer 2017
beschäftigt
und sich den Prüfungsbericht mit seinen Feststellungen zu eigen gemacht. Die
beiden Berichte wurden anschließend auch im Rat der Stadt erörtert. Zu den
VOB-Vergaben bat der Rat die Bürgermeisterin in seinem Beschluss darum,
Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die im Prüfbericht beschriebene Situation
verbessert.
Am
12.11.2018 hat der Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls getagt und sich neben
dem Jahresabschluss und Testat der Stadt zum Jahr 2018 mit
·
den laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und
Prüfungsamtes seit dem 01.10.2017 und
·
dem Prüfungs- und Beratungsbericht des
Beratungs- und Prüfungsamtes vom 15.10.2018 - Organisationsmanagement und
Personalservice - Risiken und Chancen
befasst.
Bei
der Beratung der laufenden Tätigkeiten des Beratungs- und Prüfungsamtes wurde
insbesondere das Verhältnis der geprüften und beratenen Vorgänge mit
Feststellungen zu den Vorgängen ohne Feststellungen für die Zeit von Oktober
2017 bis September 2018 besprochen. Der Zusammenhang zwischen der
festgestellten Fehlerquote und dem im Beratungsbericht des Beratungs- und
Prüfungsamtes dargestellten Organisationsmanagement und Personalservice mit
seinen Risiken und Chancen wurde ebenfalls thematisiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss
machte sich den Bericht ebenfalls zu eigen und gab ihn dem Rat zur Kenntnis.
2. Prüfung
durch die örtliche Rechnungsprüfung
Das
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden ist laut Gesetz Abschlussprüfer der
Stadt und hat den Jahresabschluss 2018 nebst Lagebericht und aller Anlagen am
11.07.2019 zur Prüfung erhalten.
Der
von Frau Kämmerin Anja Franke nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellte und von Frau Bürgermeisterin Birgit
Alkenings bestätigte Jahresabschluss der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018
sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2018 wurde gemäß dem gesetzlichen
Prüfungsauftrag unter Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte und
unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Die
Prüfungen durch das Beratungs- und Prüfungsamt ergaben keine Einwendungen, so
dass am 30.09.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
3. Stellungnahme
des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung
Der
Abschlussbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes vom 30.09.2019 wurde den Mitgliedern
des Rechnungsprüfungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
am 11.11.2019 zugeleitet. In der Sitzung beantworteten die Bürgermeisterin und
die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses
und erteilten die erforderlichen und erbetenen Auskünfte.
Der
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes nahm ebenfalls an dieser Sitzung teil
und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Ferner
berichtete er darüber, dass mit der systematischen Prüfung des internen
Kontrollsystems auf Basis der novellierten Gemeindeordnung NRW gerade begonnen
werde, weshalb zum Jahr 2018 außer über die grundsätzlichen Probleme der
Personalausstattung - siehe den diesbezüglichen Prüfbericht - über keine wesentlichen Schwächen des
internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess berichtet
werden könne. Er informierte über die vom Beratungs- und Prüfungsamt zusätzlich
zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen sowie darüber, dass keine Umstände
vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Der Leiter des Beratungs-
und Prüfungsamtes stand den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für Auskünfte
und ergänzende Fragen zur Verfügung.
Der
Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss,
den von der Kämmerin aufgestellten und der Bürgermeisterin bestätigten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 nebst dem zugehörigen Lagebericht zu
billigen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht hat seinerseits
eingehend unter Einbezug des Prüfungsberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes
geprüft und sich dabei an den Vorschriften des § 102 GO NRW orientiert. Er hat sich
nach einer Präsentation der Ergebnisse in der Ausschusssitzung und der
Rückfragen der Ausschussmitglieder ein eigenes Bild bzw. Urteil gebildet. Dabei
ist der Rechnungsprüfungsausschuss zu keinem anderen Ergebnis oder zu
Einwendungen gekommen und schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfungen den
Ergebnissen des Prüfberichtes des Beratungs- und Prüfungsamtes zum Jahresabschluss
der Stadt Hilden zum 31. Dezember 2018 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr
2018 an.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss billigt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie
den Lagebericht und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorgelegten
Form festzustellen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Beratungs- und Prüfungsamt, den
vorstehenden Bericht als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Feststellung des
Jahresabschlusses 2018 hinzuzufügen und somit den Rat in Kenntnis zu setzen.“