Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Nach Vorberatung im Integrationsrat beschließt der Rat der Stadt Hilden folgende 1. Nachtragssatzung zur „Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden“

§ 1

 

Die „Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden“ wird wie folgt geändert:

 

 

§ 4 Abs.1 erhält folgende Fassung:

 

(1) Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§ 5). Ferner stellt er das Wahlergebnis fest (§ 13).

 

§ 5 Abs.5 erhält folgende Fassung:

 

(5) Der Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, E-Mail Adresse oder Postfach, Anschrift und die Staatsangehörigkeit enthalten.

 

§ 5 Abs.12 erhält folgende Fassung:

 

(12) Für die Einreichung, Zulassung und Art der Bekanntmachung der Wahlvorschläge gelten die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung.  Davon abweichend erfolgt die Angabe der Staatsangehörigkeit.

 

§ 7 erhält folgende Fassung:

 

Die Wahl findet aufgrund der Festlegung in der Gemeindeordnung NRW am Tag der Kommunalwahl statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

§ 2

 

Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.