Sitzung: 21.11.2019 Integrationsrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 10/086
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Integrationsrat beschließt der Rat der
Stadt Hilden folgende 1. Nachtragssatzung zur „Wahlordnung für
die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden“
§ 1
Die „Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden“ wird wie folgt geändert:
§ 4 Abs.1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Wahlvorschlägen (§ 5). Ferner stellt er das Wahlergebnis fest (§ 13).
§ 5 Abs.5 erhält folgende Fassung:
(5) Der Wahlvorschlag muss Familienname, Vorname, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort, E-Mail Adresse oder Postfach, Anschrift und die Staatsangehörigkeit enthalten.
§ 5 Abs.12 erhält folgende Fassung:
(12) Für die Einreichung, Zulassung und Art der Bekanntmachung der Wahlvorschläge gelten die Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung. Davon abweichend erfolgt die Angabe der Staatsangehörigkeit.
§ 7 erhält folgende Fassung:
Die Wahl findet aufgrund der Festlegung in der Gemeindeordnung NRW am Tag der Kommunalwahl statt. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
§ 2
Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.