Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 15

Antragstext:

 

Die Allianz für Hilden beantragt, dass eine städtebauliche Satzung künftig die Tiefe der Abstandsflächen in Wohngebieten, deren Bebauung nach § 34 BauO geregelt wird (Gebiete ohne Bebauungsplan), bezogen auf die Längsseiten der Gebäude auf 0,8H, mindestens aber 6,0 m festlegt.

 

Geringere Abstandsflächen (z.B. Abweichungen nach § 69 BauO NRW in § 34-Gebieten) dürfen nicht ohne Zustimmung durch den Rat der Stadt Hilden genehmigt werden.