Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

            "Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."

 

 

Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.   Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 1 GO NRW am 14.11.2005 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die Jahresrechnung 2004 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes Abschlussergebnis aus:

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2004

 

Gesamt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Einnahmen

 

 

 

Anordnungs-Soll

128.507.233,70 €

117.243.470,22 €

11.263.763,48 €

+

neue Haushalts-Einnahme-Reste

2.488.595,00 €

0,00 €

2.488.595,00 €

-

Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste

0,00 €

0,00 €

0,00 €

-

Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste

-1.711.229,67 €

-1.705.930,63 €

-5.299,04 €

Summe bereinigte Solleinnahmen

129.284.599,03 €

115.537.539,59 €

13.747.059,44 €

 

 

Ausgaben

Gesamt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Anordnungs-Soll

121.598.359,80 €

113.552.154,19 €

8.046.205,61 €

+

neue Haushalts-Ausgabe-Reste

7.981.928,94 €

2.064.346,61 €

5.917.582,33 €

-

Abgänge alte Haushaltsreste

-295.689,71 €

-78.961,21 €

-216.728,50 €

-

Abgang alter Kassenausgabereste

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Summe bereinigte Sollausgaben

129.284.599,03 €

115.537.539,59 €

13.747.059,44 €

 

 


 

 

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004.

 

Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürgermeister nach § 94 Abs. 1 GO NRW für die Haushaltswirtschaft 2004 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

3.    Der Bürgermeister wird gebeten, den allgemeinen Berichtsband des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.11.2005 zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4 GO NRW in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib