Sitzung: 14.11.2005 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 04-09 SV 14/015
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss:
           "Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."
Beschlussvorschläge
für den Rat der Stadt:
"1.  Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister festgestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und
Ausgaben des Haushaltsjahres 2004 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101
Abs. 1 GO NRW am 14.11.2005 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die
Jahresrechnung 2004 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes
Abschlussergebnis aus:
Ergebnis der
Jahresrechnung 2004 |
||||
|
Gesamt |
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
|
Einnahmen |
|
|
|
|
Anordnungs-Soll |
128.507.233,70 € |
117.243.470,22 € |
11.263.763,48 € |
|
+ |
neue
Haushalts-Einnahme-Reste |
2.488.595,00 € |
0,00 € |
2.488.595,00 € |
- |
Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
- |
Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste |
-1.711.229,67 € |
-1.705.930,63 € |
-5.299,04 € |
Summe
bereinigte Solleinnahmen |
129.284.599,03 € |
115.537.539,59 € |
13.747.059,44 € |
Ausgaben |
Gesamt |
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
|
Anordnungs-Soll |
121.598.359,80 € |
113.552.154,19 € |
8.046.205,61 € |
|
+ |
neue Haushalts-Ausgabe-Reste |
7.981.928,94 € |
2.064.346,61 € |
5.917.582,33 € |
- |
Abgänge alte Haushaltsreste |
-295.689,71 € |
-78.961,21 € |
-216.728,50 € |
- |
Abgang alter
Kassenausgabereste |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Summe bereinigte
Sollausgaben |
129.284.599,03 € |
115.537.539,59 € |
13.747.059,44 € |
2.   Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004.
Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses,
dem Bürgermeister nach § 94 Abs. 1 GO NRW für die Haushaltswirtschaft 2004
Entlastung zu erteilen.
3.   Der Bürgermeister wird gebeten, den allgemeinen Berichtsband des
Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.11.2005 zur Einsichtnahme
für Einwohner und Abgabepflichtige bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4
GO NRW in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen."
Günter
Scheib