Sitzung: 19.10.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/073
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 7 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.
1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung wird folgende
gewidmete Anliegerstraße
Lfd. Nr. |
Parkplatz       |
Gemarkung Hilden |
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Flur |
Flurstück |
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1 |
Lindenhof |
 62 |
984 |
eingezogen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Verfahren zur Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche durchzuführen.“