Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09. 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung wird folgende gewidmete Anliegerstraße

 

Lfd. Nr.

Parkplatz       

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

 

1

 

Lindenhof

 

62

 

984

 

eingezogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche durchzuführen.“