Der Rat der Stadt
Hilden nahm die Bestätigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 16 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes
NRW zur Kenntnis, dass Herr Peter Stuhlträger zum Beigeordneten gewählt ist.
Der Rat der Stadt
Hilden nahm die Bestätigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 16 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes
NRW zur Kenntnis, dass Herr Peter Stuhlträger zum Beigeordneten gewählt ist.