Sitzung: 06.11.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Zum/Zur
stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses wird gemäß § 4 Abs. 5
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes AG-KJHG
– vom 12 Dezember 1990 in der zurzeit gültigen Fassung folgendes Mitglied
gewählt: