Sitzung: 30.10.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 01/140
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt folgende 13.
Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“:
13. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des
Rates der Stadt Hilden“
Aufgrund
der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Hilden
in
der jeweils zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner
Sitzung
am
30.10.2019 folgende 13. Änderung zur „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“
beschlossen:
§ 1
§ 5, Absatz 1, Nr. 7 erhält folgende Fassung
(1) Dem Haupt- und
Finanzausschuss obliegen neben den Aufgaben gem. den §§ 59 i.V.m. § 60, 61 GO
NW folgende Aufgaben:
(…)
7. Beratung über mögliche Investitionsmaßnahmen
oberhalb der nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW festgelegten Wertgrenzen
§
10
§
11
§ 11 entfällt ersatzlos.
§
2
Diese
13. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“ tritt zum
30.10.2019 in Kraft.