Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende 13. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“:

 

13. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Hilden

in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung

am 30.10.2019 folgende 13. Änderung zur „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden

beschlossen:

 

§ 1

 

§ 5, Absatz 1, Nr. 7 erhält folgende Fassung

(1)     Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen neben den Aufgaben gem. den §§ 59 i.V.m. § 60, 61 GO NW folgende Aufgaben:

(…)

7.    Beratung über mögliche Investitionsmaßnahmen oberhalb der nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW festgelegten Wertgrenzen

 

 

§ 10

§ 10 entfällt ersatzlos.

 

§ 11

§ 11 entfällt ersatzlos.

 

 

§ 2

 

Diese 13. Änderung der „Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden“ tritt zum 30.10.2019 in Kraft.