Beschluss: einstimmig beschlossen

Geänderter Beschlussvorschlag Ratssitzung vom 30.10.2019 auf Grundlage des Beschlussvorschlages des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz (Änderung gestrichen)

 

Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1.         Entsprechend des Vorschlags der Verwaltung wird kein externes Konzept „Klimaschutz/Klimaanpassung“ beauftragt, sondern es wird eine handlungsfelder- und maßnahmenorientierte Vorgehensweise wie in Kapitel 3 der Vorlage beschrieben gewählt.

 

2.         Die in Kapitel 4 in den Punkten A-C beschriebenen Handlungsfelder/Maßnahmen sind Grundlage für die weitere Vorgehensweise. Die Verwaltung wird beauftragt, diese weiter zu entwickeln und dem Rat/den Fachausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, eine Starkregenkarte erstellen zu lassen und diese auf der Homepage der Stadt der Bevölkerung sowie der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

 

4.         Zur Unterstützung des Prozesses soll die Einstellung einer/eines Klimamanagerin/s vorbereitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Stellenplanentwurf zum Haushalt 2020ff eine Stelle vorzuschlagen.

 

5.         Soweit für die Umsetzung der in Kapitel 4 in den Punkten A-C beschriebenen Handlungsfelder/Maßnahmen derzeit bereits die voraussichtlichen Kosten benannt werden können, wird die Verwaltung beauftragt, diese in den Haushaltsplanentwurf aufzunehmen.

 

Ergänzung gemäß Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion Allianz für Hilden, FDP-Fraktion, Fraktion Bürgeraktion und AfD-Fraktion

 

6.         Die Verwaltung wird erste Ergebnisse bis zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungs-ausschusses im November vorlegen.

Die Verwaltung wird in ihrem Bericht auf die Inhalte der Tagesordnungspunkte 5-11 konkret eingehen, mit dem Ziel, möglichst viele Vorschläge umzusetzen.

7.         Die Tagesordnungspunkte 5-11 werden in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz geschoben, um bei unzureichender Umsetzung von Ziffer 6 zur Abstimmung gebracht zu werden.