Sitzung: 30.10.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/244
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.03.2018 für den Bebauungsplan Nr. 62A,
2. Änderung.
Das Plangebiet liegt
im Bereich Oderstraße und umfasst das Flurstück 389 in der Flur 31 der Gemarkung
Hilden sowie einen Teil des im städtischen Eigentum befindlichen Flurstücks
537, Flur 31 der Gemarkung Hilden.