Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.03.2018 für den Bebauungsplan Nr. 62A, 2. Änderung.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich Oderstraße und umfasst das Flurstück 389 in der Flur 31 der Gemarkung Hilden sowie einen Teil des im städtischen Eigentum befindlichen Flurstücks 537, Flur 31 der Gemarkung Hilden.