Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Hilden nahm, nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, Kenntnis von den in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.08.2019 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen (Anlage 2 der SV).