Beschluss: zurückgezogen

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt, künftig die in NRW zulässigen Höchstgebühren für Ordnungswidrigkeiten zur Anwendung zu bringen. Gleichzeitig wird die Verwaltung unter dieser Prämisse und unter Berücksichtigung potenzieller Mehreinnahmen aufgefordert, bis zum 1.10.2019 ein Konzept für die kostendeckende Überwachung von Ordnungswidrigkeiten vorzulegen.