Beschluss: s. Niederschrift

Antragstext:

 

Die ALLIANZ FÜR HILDEN hat in der Vergangenheit immer wieder für den Klimaschutz auf dem Stadtgebiet eingesetzt. Hierbei ging es vorrangig um die Verhinderung der weiteren Verdichtung von Grünflächen im Hinterland und der damit einhergehenden Vernichtung von Belüftungsschneisen und Schaffung von Hitzeinseln. Auch den Einsatz der vom Deutschen Wetterdienst entwickelten Software für Klimasimulation in Hilden gehörte zu den Vorschlägen der ALLIANZ FÜR HILDEN.

Im Zusammenhang mit den vorliegenden Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes wiederholt die ALLIANZ FÜR HILDEN ihre im Zusammenhang mit einzelnen Bauplanverfahren gestellten Forderungen und beantragt nun, folgende Grundsatzbeschlüsse zu fällen:

 

1. Verwaltung und Rat konstatieren, dass der Klimawandel menschengemacht ist, und dass die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung nicht ausreichend waren, um selbigen zu stoppen. Die Eindämmung des Klimawandels wird fortan bei allen politischen Entscheidungen in Hilden beachtet werden.

2. Die Stadt stellt eine Klimaschutzmanagerin/einen Klimaschutzmanager ein. Zur Finanzierung der Stelle ist die Erlangung von Förderungsmitteln des BMU zu prüfen. Die Ansiedlung der Stelle hat so zu erfolgen, dass sie anlog dem Beratungs- und Prüfungsamt direkt dem Stadtrat zu unterstellen und nur diesem gegenüber verantwortlich ist. Bei der Durchführung ihrer/seiner Aufgaben ist der/die Klimaschutzmanager/in unabhängig und weisungsfrei. Ein entsprechender Antrag wurde bereits 2015 von der Fraktion der Grünen eingereicht und seinerzeit aus Kostengründen abgelehnt. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die Bürgermeisterin den Notwendigkeiten für nachhaltigen Klimaschutz nicht hinreichend nachkommt.

3. Verwaltung und Rat konstatieren, dass Hilden mit einer Bevölkerungsdichte von 2.150 Einwohner pro Quadratmeter die am dichtesten besiedelte Stadt im Kreis Mettmann ist. Die Steigerung der Einwohnerzahl durch Zuzug ist kein Ziel und städtebauliche Maßnahmen dürfen nicht der Befriedigung des Wohnbedarfs umliegender Kommunen dienen.

4. Es werden keine Bebauungsplanvorhaben mehr eingeleitet, die vorhandene Grünflächen reduzieren.

5. Künftige Bauvorhaben sind künftig nur genehmigungsfähig, wenn sie nachweislich klimaneutral sind. Öffentliche Ausschreibungen werden nur noch Angebote berücksichtigen, die nachweislich klimaneutral sind.

6. Für künftige Bauvorhaben werden die Interessen der Hildener Bestandsanwohner vorrangig berücksichtigt.

7. Jedes Bauplanvorhaben wird mit Hilfe der Simulationssoftware des DWD voruntersucht.

8. Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Vermeidung von Schwerlastverkehr im Stadtgebiet. Ziel ist es, den reinen Schwerlastdurchgangsverkehr aus der Stadt zu verbannen.