Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) und § 4 b (Einschaltung eines Dritten) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

Das Plangebiet liegt im Hildener Süden. Es umfasst die Südostseite der Kölner Straße mit den Flurstücken 520, 956, 957, 958 und 975 (alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden) und die Westseite der Straße An den Linden mit den Flurstücken 961, 962, 963, 964, 965 und 983 (alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden).
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7790m².

Mit der Bebauungsplan-Änderung soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in diesem historischen Quartier geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten.

 

2.      Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

       a)    die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 151, 1. vereinfachte Änderung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und

       b)    die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB,

       jeweils in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

Das Plangebiet liegt im Hildener Süden. Es umfasst die Südostseite der Kölner Straße mit den Flurstücken 520, 956, 957, 958 und 975 (alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden) und die Westseite der Straße An den Linden mit den Flurstücken 961, 962, 963, 964, 965 und 983 (alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden).
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7790m².

Mit der Bebauungsplan-Änderung soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in diesem historischen Quartier geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten.

Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung mit Stand vom 15.05.2019 zugrunde.