Sitzung: 10.07.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 5
Vorlage: WP 14-20 SV 61/237
Beschlussvorschlag:
1.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
(Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) und § 4
b (Einschaltung eines Dritten) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt im Hildener Süden. Es umfasst
die Südostseite der Kölner Straße mit den Flurstücken 520, 956, 957, 958 und
975 (alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden) und die Westseite der Straße An den
Linden mit den Flurstücken 961, 962, 963, 964, 965 und 983 (alle in Flur 62 der
Gemarkung Hilden).
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7790m².
Mit
der Bebauungsplan-Änderung soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche
Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit
einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in diesem
historischen Quartier geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der
Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten.
2.
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
a) die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 151, 1. vereinfachte Änderung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
b) die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB,
jeweils
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt im Hildener Süden. Es umfasst die Südostseite der Kölner
Straße mit den Flurstücken 520, 956, 957, 958 und 975 (alle in Flur 62 der
Gemarkung Hilden) und die Westseite der Straße An den Linden mit den
Flurstücken 961, 962, 963, 964, 965 und 983 (alle in Flur 62 der Gemarkung
Hilden).
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 7790m².
Mit
der Bebauungsplan-Änderung soll zum einen die bestehende aufgelockerte städtebauliche
Struktur entlang der Straßen erhalten werden, zum anderen soll die Möglichkeit
einer der Situation angemessenen städtebaulichen Nachverdichtung in diesem
historischen Quartier geschaffen werden.
Um den städtebaulichen Zusammenhang von Alt und Neu zu gewährleisten, soll der
Bebauungsplan auch gestalterische Festlegungen enthalten.
Dem Offenlagebeschluss liegt der Entwurf der Begründung mit Stand vom 15.05.2019
zugrunde.