Sitzung: 10.07.2019 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 20/116
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und
von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet
wurde
2.
Der Rat
der Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
3.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
im Ergebnishaushalt i. H. v. 2.977.691,34 € (davon Ermächtigungsübertragungen
für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 50.578,52 €), an
Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden i.
H. v. 7.200,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.713.135,10
€ zur Kenntnis.
4.
Nach
der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes durch
den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.