Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt i. H. v. 2.977.691,34 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 50.578,52 €), an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden i. H. v. 7.200,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.713.135,10 € zur Kenntnis.

 

4.    Nach der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.