Sitzung: 10.06.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/287
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.      die eingegangenen
Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1Â Â Â Â Zu den Anregungen
aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird wie folgt
Stellung genommen:
1.1.1Â Schreiben
von Frau Elisabeth und Herrn Christoph Leimberg vom 23.05.2009
1.1.2Â Schreiben
des Herrn Rolf-Peter Cremer vom 23.05.2009
1.1.3Â Schreiben
des Herrn Kai Siepmann vom 23.05.2009
1.1.4Â Schreiben von Frau
Sibylle Drews vom 23.05.2009
Da alle vier Schreiben wörtlich identisch sind, werden sie gemeinsam in die
städtebauliche Abwägung eingestellt.
Frau Elisabeth Leimberg und Frau Sibylle Drews sowie die Herren Christoph
Leimberg, Rolf-Peter Cremer und Kai Siepmann nehmen als Anwohner der
Bismarckstraße zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung Stellung.
Zwar wird im Betreff der Schreiben auch die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.
73A, 3. Änderung erwähnt, jedoch setzen sich die Anregungen nur mit den
geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 73A, 4. Änderung auseinander.
Der Bebauungsplan Nr. 73A, 3. Änderung setzte 1999 für das Grundstück Am
Rathaus 40 östlich der Straße Am Rathaus ein Kerngebiet fest, in dem zwei
Gebäude mit IV bzw. VI Vollgeschossen errichtet werden dürfen. Die
Außenfassaden beider Gebäude mussten nach den damaligen Festsetzungen bereits erhöhte
Schalldämm-Maße gewährleisten, um den Lärmemissionen der Berliner Straße
entgegen zu wirken. Eine Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes, etc. – wie
im Prinzip in den Anregungen gefordert – war nicht vorgesehen.
Deshalb sind aus den Schreiben keine Anhaltspunkte erkennbar, die der
städtebaulichen Abwägung mit dem Ergebnis: ´Aufhebung des Bebauungsplans´
entgegen stehen.
1.2    Die während der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen
werden nicht anders in die städtebauliche Abwägung eingestellt, wie sie bereits
durch den Rat am 01.04.2009 zum Offenlage-Beschluss (Beschlussvorlage 61/268)
eingestellt wurden.
1.3    Weder während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB noch aus der Beteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen
vorgetragen, die Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplans äußern.
Daher liegen keine Hinweise vor, die einer Aufhebung des Bebauungsplans
widersprechen.
2.      den Bebauungsplan zur
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 73A, 3. Änderung für den Bereich Berliner Str.
/ Am Rathaus gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW vom 14.07.1994 (GV NW
S.666) in der zzt. gültigen Fassung sowie gemäß § 10 Baugesetzbuch vom
27.12.2006 (BGBl. I S.3316) in der zzt. gültigen Fassung als Satzung.
Das Plangebiet der aufzuhebenden 3. Änderung liegt in unmittelbarer Nähe der
Innenstadt und wird begrenzt im Norden durch den Fahrbahnrand der Berliner
Straße, im Westen durch den Fahrbahnrand der Straße Am Rathaus sowie im
Südosten durch die Itter. Davon betroffen sind die Flurstücke 1720, 1786 sowie
teilweise die Flurstücke 1721 und 1847 der Flur 48 der Gemarkung Hilden und
teilweise die Flurstücke 801 und 805 der Flur 50 der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung mit Stand vom 13.02.2009 zugrunde.