Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.  die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 256 (VEP Nr. 14) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1  Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im Hinterland des Eckbereiches von Niedenstraße und Eichenstraße.
Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 14 umfasst die Flurstücke 662, 674, 677, 696 und 697.
Das Flurstück 314 (Eichenstr. 112) liegt außerhalb des VEP. Alle Flurstücke liegen in Flur 3 der Gemarkung Hilden.
Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die behutsame Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung durch den Bau von Einfamilienhäusern ermöglichen.

 

2.  das Aufstellungsverfahren auf der Basis des hier vorgestellten Entwurfes fortzusetzen.