Sitzung: 10.06.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/286
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beschließt
1. die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 256 (VEP Nr. 14) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12
Abs. 1 Â Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im Hinterland des Eckbereiches von
Niedenstraße und Eichenstraße.
Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 14 umfasst die Flurstücke 662, 674,
677, 696 und 697.
Das Flurstück 314 (Eichenstr. 112) liegt außerhalb des VEP. Alle Flurstücke
liegen in Flur 3 der Gemarkung Hilden.
Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 256.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die behutsame
Nachverdichtung der vorhandenen Wohnbebauung durch den Bau von
Einfamilienhäusern ermöglichen.
2. das Aufstellungsverfahren auf der Basis des
hier vorgestellten Entwurfes fortzusetzen.