Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzentwurfes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 aufzunehmen.

 

Plus KITA:

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

2.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Nord

3.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Ost

4.

Familienzentrum „Mühle“ e.V.

SPE Mühle e.V.

Mitte

5.

städt. Familienzentrum „Die Arche“

Stadt Hilden

Innenstadt

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzentwurfes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 aufzunehmen.

 

 

Sprachfördereinrichtungen:

 

 

Kita

Träger

Ortsteil

1.

Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“

FZG Behinderte und Nichbehinderte e.V. Hilden

Nord

2.

Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“

Ev. Kirchengemeinde Hilden

Nord

3.

Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“

Stadt Hilden

Nord

4.

Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“

Stadt Hilden

Nord

5.

Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“

Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden

Nord

6.

Paritätischer Kindergarten e.V.         

Elterninitiative

Nord

7.

Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“

Stadt Hilden

Innenstadt

8.

Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“     

Stadt Hilden

Innenstadt

9.

Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus

Caritas Kreis Mettmann

Innenstadt

10.

Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“

Johanniter Unfall-Hilfe e.V.

Mitte

11.

städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“

Stadt Hilden

West

12.

Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“

Ev. Kirchengemeinde

Ost

13.

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“           

AWO Kreis Mettmann

Süd

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachfördereinrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis 31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.