Sitzung: 20.02.2019 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/231
Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich
des Inkrafttretens des Gesetzentwurfes für einen qualitativ sicheren
Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend
benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in
Verbindung mit § 21a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den
Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020 aufzunehmen.
Plus KITA:
|
Kita |
Träger |
Ortsteil |
1. |
Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus |
Caritas Kreis Mettmann |
Innenstadt |
2. |
Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Nord |
3. |
Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Ost |
4. |
Familienzentrum „Mühle“ e.V. |
SPE Mühle e.V. |
Mitte |
5. |
städt. Familienzentrum „Die Arche“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen
vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen
Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis
31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen
zur Verfügung zu stellen.
2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt, vorbehaltlich
des Inkrafttretens des Gesetzentwurfes für einen qualitativ sicheren
Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz, die nachfolgend
benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen
Sprachförderbedarf gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz in die
Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden für den Zeitraum 01.08.2019 – 31.07.2020
aufzunehmen.
Sprachfördereinrichtungen:
|
Kita |
Träger |
Ortsteil |
1. |
Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“ |
FZG Behinderte und Nichbehinderte e.V. Hilden |
Nord |
2. |
Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“ |
Ev. Kirchengemeinde Hilden |
Nord |
3. |
Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“ |
Stadt Hilden |
Nord |
4. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ |
Stadt Hilden |
Nord |
5. |
Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“ |
Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus Hilden |
Nord |
6. |
Paritätischer Kindergarten e.V. |
Elterninitiative |
Nord |
7. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
8. |
Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“ |
Stadt Hilden |
Innenstadt |
9. |
Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus |
Caritas Kreis Mettmann |
Innenstadt |
10. |
Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“ |
Johanniter Unfall-Hilfe e.V. |
Mitte |
11. |
städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ |
Stadt Hilden |
West |
12. |
Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ |
Ev. Kirchengemeinde |
Ost |
13. |
AWO Familienzentrum „Zur Verlach“ |
AWO Kreis Mettmann |
Süd |
Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachfördereinrichtungen
vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen
Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für den Zeitraum 01.08.2019 bis
31.07.2020 zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen
zur Verfügung zu stellen.