Sitzung: 30.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: WP 14-20 SV 61/217
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 248 als Plan der Innenentwicklung mit geändertem Plangebiet und einer Konkretisierung des Planungsziels gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das in der Gemarkung Hilden liegende
Plangebiet wird folgendermaßen begrenzt:
- Im
Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 420 und 419 in Flur 62 und
Flurstücke 1933 und 1801 in Flur 64 in Richtung Norden bis zum Ohligser Weg
- Im
Norden von der nördlichen Grenze des Ohligser Weges (teilweise Flurstücke 1801,
457 in Flur 64) und ab der Einmündung der Straße „Breddert“ in östlicher
Richtung von der südlichen Grenze des Ohligser Weges (Flurstücke 1801 und 106
in Flur 64)
- Im
Osten von der Stadtgrenze nach Solingen-Ohligs
- Im
Süden von den südlichen Grenzen der Flurstücke 116 und 121 sowie der westlichen
Grenze des Kiefernweges (Flurstück 121, alle in Flur 64). Im weiteren Verlauf
nach Westen von der südlichen Grenze des Narzissenweges (Flurstück 1675 in Flur
64) und der südlichen Grenze des Flurstückes 420 in Flur 62.
Ziel der Planung
ist weiterhin der Erhalt des schützenswerten Grünbestandes sowie die planerische
Sicherung des Gebäudebestandes inklusive der Festlegung geringfügiger
Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen Gebäude.
Um den begrünten
und aufgelockerten Charakter des Wohngebietes zu erhalten, soll im gesamten
Bereich ein Reines Wohngebiet mit einer I-geschossigen Doppel- oder
Einzelhausbebauung ausgewiesen werden, die mindestens einen Abstand von 5 m zur
Straße einhalten muss. Die Bodenversiegelung soll auf den jeweiligen
Grundstücken – auch in den Vorgartenbereichen – gering gehalten werden, die
Dächer von neu zu errichtenden Garagen und Carports extensiv begrünt und die
Einfriedungen der Grundstücke begrenzt werden. Die Neuversiegelung von Flächen
soll durch Pflanzungen auf dem Grundstück ausgeglichen werden.