Sitzung: 13.02.2019 Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
beschließt zum Haushaltsplanentwurf 2019 die in der Anlage aufgeführten
Änderungen.
Die in der Anlage dargestellten Anträge werden vom Ausschuss diskutiert
und einer Abstimmung zugeführt.
Zu Antrag Amt 61
01 1201 Grundstücksmanagement unbebaute Grundstücke:
Zur Angelegenheit „Grundstück ehemalige Theodor-Heuss-Schule /
Investorenauswahlverfahren“ kritisiert Herr Reffgen, die Begründungen der
Verwaltung seien unzureichend. Der Bezug zu den Beschlüssen des
Stadtentwicklungsausschusses vom Jahresende 2018 fehle, da hier die Verwaltung
die Zusage gegeben habe, die Vorgaben zu der künftigen Nutzung sowie die dazu
gestellten Anträge der Fraktionen noch zur Beratung zu stellen.
Herr Stuhlträger erläutert, dass es sich bei den beantragten
Finanzmitteln um voraussichtliche Kosten für Gutachten handelt, die unabhängig
von der angestrebten Nutzung entstehen. Jeder Projektträger – egal ob Investor
oder WGH – würde vor einem Erwerb z.B. die Altlastensituation oder die
voraussichtlichen Rückbaukosten kennen wollen.
Herr Reffgen stellt seine Bedenken daraufhin zurück.
Abstimmung: Der
Antrag wird mehrheitlich angenommen.
Ja-Stimmen: 11
(CDU, SPD, Grüne, FDP, Bürgeraktion)
Keine
Enthaltungen: keine
Nein-Stimmen: 1
(Allianz)
Zu Antrag 14:
Herr Knak begrüßt das Ansinnen, das Gewerbesteueraufkommen zu erhöhen
und lobt die bisherige Arbeit der Wirtschaftsförderung.
Frau Vogel gibt zu bedenken, dass man viel begrüßen könne, das Ziel
jedoch erreichbar sein müsse – der Antrag gehe insofern an der Praxis vorbei.
Herr Stöter teilt diese Ansicht und kündigt für die SPD eine Ablehnung des
Antrags an, auch wegen der Problematik fehlender freier Gewerbegrundstücke für
Neuansiedlungen, die eine Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens überhaupt nach
sich ziehen könnte. Herr Knak fragt SPD und Grüne, warum der Antrag an der
Praxis vorbei gehe.
Herr Danscheidt erläutert die Komplexität der Gewerbesteuersystematik,
die eine Planung der exakten Höhe des Gewerbesteueraufkommens unmöglich mache.
Es gäbe keine nennenswerten Ansiedlungsflächen, und die Ausstattung der
Wirtschaftsförderung sei relativ klein. Selbst wenn diese Voraussetzungen
besser erfüllt wären, wäre weiterhin das Gewerbesteueraufkommen schlecht
planbar. Die Wirtschaftsförderung mache bereits so viel, wie sie mit ihrer
personellen und finanziellen Ausstattung könne. Eine pauschale Zielvorgabe, das
Aufkommen jährlich um 2 % zu steigern, sei schlicht nicht realisierbar.
Herr Krüger (Allianz) gibt zu bedenken, dass auch im öffentlichen Dienst
Zielvorgaben vergeben werden sollten, man müsse dazu Einfallsreichtum beweisen.
Das Beispiel Monheim sei ein gutes Beispiel für die Steigerung des
Gewerbesteueraufkommens. Herr Stöter weist auf die Besonderheit und nicht
Wiederholbarkeit des Steuermodells in Monheim hin, das pro Region nur einmal
funktioniere. In Richtung Herr Knak antwortet er, dass allein die letzten
Berichte in den letzten Wirtschaftsförderungsausschuss-Sitzungen den Erfolg der
Wirtschaftsförderung veranschaulichen. Der hier zu diskutierende Antrag beziehe
sich zu sehr auf einen einzelnen Teilaspekt, nämlich die Gewerbesteuer. Der
Antrag lasse weitere wichtige Aspekte, wie z.B. Arbeitsplätze außen vor.
Herr Schlottmann stellt heraus, dass es eine Zielvorgabe über den
Haushaltsansatz bereits gebe. Die Forderung im Antrag sei Wunschdenken. Zudem
werde nicht klar, auf welcher Basis der Zahlenwert von 2 % basieren solle.
Weiterhin sei ein Vergleich zur freien Wirtschaft nicht direkt möglich, da dort
mit den Zielvorgaben auch Einkommensbestandteile wie Bonuszahlungen verbunden
sind.
Abstimmung: Der
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Ja-Stimmen: 1
(Allianz)
Enthaltungen:
keine
Nein-Stimmen: 11
(CDU, SPD, Grüne, FDP, Bürgeraktion)
Zu Antrag B02
Herr Knak kritisiert den seinerzeit erfolgten Verkauf der Hildener
Aktienbau. Sozialwohnungen würden überdies das Risiko der Gentrifizierung nach
Wegfall der Bindung in sich bergen. Das Thema Wohnen dürfe sich nicht allein
auf Sozialwohnung beschränken.
Herr Schlottmann fragt, was passiere, wenn die Ausschussmitglieder dem
Antrag zustimmen bzw. wenn sie nicht zustimmten. Herr Danscheidt antwortet,
dass es sich bei dem Antrag um einen reinen Appell handele, an den sich die
Politik binden könne.
Herr Reffgen findet es bemerkenswert, dass sich ein Bürger die Mühe
eines Antrags gemacht hat und weist auf den seinerzeitigen Verkauf der Hildener
Aktienbau hin.
Frau Vogel unterstützt den Appell. 2010 hätten die LEG-Wohnungen
übernommen werden sollen.
Herr Stöter spricht sich dafür aus, dem Antrag als Appell zuzustimmen.
Herr Reffgen weist darauf hin, dass auch der gemeinnützige
Wohnungsbauverein keine Sozialwohnungen mehr baue.
Herr Wackerzapp fordert, nicht nur Einzellösungen und nicht nur Neubau
anzugehen, sondern auch den Bestand.
Herr Schlottmann kündigt für die CDU an, gegen den Antrag zu stimmen,
weil es sich um einen reinen Appell handele, und eine Zustimmung oder Ablehnung
keine Veränderung bewirke. Insofern sei eine Zustimmung zur Lösung des
sachlichen Problems nicht weiterführend. Der Verkauf der Hildener Aktienbau
1999 sei eine vertane Chance gewesen; der Ankauf der LEG-Wohnungen 2010 sei
hingegen nicht finanzierbar gewesen.
Herr Vorsitzender Frenzel regt an, den Antrag nur zur Kenntnis zu
nehmen. Herr Reffgen widerspricht, da der Bürger das Recht habe, dass sein
Antrag beschieden werde. Herr Danscheidt widerspricht Herrn Reffgen – die
Bürger seien nicht nur eingeladen, formale Anträge zu stellen, sondern auch
Meinungen abzugeben. Insofern kann man sehr wohl den Antrag aufgrund seines appellhaften
Charakters zur Kenntnis nehmen und später bei Entscheidungen im politischen
Rahmen berücksichtigen.
Herr Schlottmann weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zustimmung oder
Ablehnung des Antrages keine unmittelbaren Änderungen bewirken und insofern
auch keine Unterstützung oder Ablehnung des Appells als solchen darstellen.
Herr Knak regt Gespräche mit dem Bauverein an.
Herr Krüger bedauert es, dass der antragstellende Bürger nicht anwesend
ist. Er könnte ggf. in der nächsten Sitzung in der Einwohnerfragestunde
sprechen.
Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich
angenommen.
Ja-Stimmen: 7
(SPD, Grüne, Allianz, Bürgeraktion)
Enthaltungen: 1
(FDP)
Nein-Stimmen: 4
(CDU)
Zu Antrag 33
Herr Knak fragt die Verwaltung nach den Folgen eines Streichens der
Einnahmen. Herr Stuhlträger antwortet, dass die zwei Millionen Euro dem
heutigen Buchwert entsprechen. Unter Verweis auf den eingangs diskutierten
Verwaltungsantrag erläutert er, dass eine gutachterliche Stellungnahme zum
Verkehrswert erforderlich ist, um eine erlaubnispflichtige Beihilfe
ausschließen zu können. Diese künftige Stellungnahme bildet aber die erste
verbindliche Aussage zum Wert der künftigen Baugrundstücke. Sollte die Fläche auf
die WGH übertragen werden, würde dies unter Umständen im Rahmen einer
Stammkapitalerhöhung erfolgen, aber weiterhin eine Einnahmeposition darstellen.
Herr Danscheidt erläutert, dass auch die Einnahmepositionen im
Finanzplanungszeitraum zu berücksichtigen seien. Es habe Einfluss auf die
Liquidität, sollte es nicht zu einem Verkauf kommen. Die Frage, ob aus dem
Verkauf Liquidität entstehe, bleibe zurzeit offen.
Herr Reffgen gibt zu bedenken, dass solange die Entscheidung einer
Entwicklung noch offen sei, auch der Erlös nicht eingeplant werden könne. Herr
Danscheidt widerspricht, denn der Verkaufserlös könne sich auch auf mehr als
zwei Millionen Euro belaufen. Der Beschluss zur Entwicklung wurde in den
politischen Gremien bereits gefasst, indem die Verwaltung mit der Durchführung
des Investorenauswahlverfahrens beauftragt wurde. Insofern sei ein Anfallen
einer Einnahme anzunehmen.
Abstimmung: Der
Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Ja-Stimmen: 2
(Bürgeraktion, Allianz)
Enthaltung: 1
(Grüne)
Nein-Stimmen: 9
(CDU, SPD, FDP)
Zu Antrag 15
Herr Reffgen führt an, dass allein durch Neubau das Ziel öffentlich
geförderten Wohnraums nicht erreicht werden könne.
Herr Wackerzapp vermisst eine Information, woher die Mittel kämen und
wer die Wohnungen vergebe. Zudem werde die Mittelschicht weiter belastet, da
ihr Wohnraum entzogen würde.
Frau Vogel fragt, wie die Verwaltung mit dem BVG-Urteil zur
Sozialbindung von Anfang Februar 2019 umgehe. Herr Stuhlträger antwortet, im
Urteil gehe es um die Unzulässigkeit einer ewigen Bindungsklausel. Dies liege
in Hilden nicht vor. Zu Herrn Reffgen antwortet Herr Stuhlträger, dass man
einen Versuch des Ankaufs von Belegungsrechten für Bestandswohnungen nur dann
beginnen könne, wenn die Verwaltung die finanziellen Mittel sowie das notwendige
Personal erhalte. Die Stadt Düsseldorf biete – laut ihrer Internetseite – für
das zehnjährige Belegungsrecht einer 50 Quadratmeter-Wohnung 27.000 Euro. Aus
der Internetseite der Stadt Düsseldorf sei zu entnehmen, dass der Erfolg
ausgesprochen mäßig sei.
Herr Reffgen hält dem entgegen, dass es sich um zusätzliches Engagement
handele. Auch andere Akteure als die WGH wären einzubeziehen. Weitere Beispiele
seien Neuss und Bonn.
Herr Schlottmann macht darauf aufmerksam, dass das Gerichtsverfahren
zurückverwiesen worden sei. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag müsse
festgestellt werden, dass 27.000 € für ein zeitlich befristetes Belegungsrecht
ein nicht vertretbarer Aufwand sei und derartige Mittel wirkungsvoller in die
Förderung des Neubaus investiert werden sollten.
Herr Krüger führt an, 27.000 € seien zu großzügig bemessen. Der Antrag
sei richtig, müsse aber weiter ausgearbeitet werden.
Herr Stöter findet das Anliegen des Antrags zwar richtig, stellt jedoch
fest, dass eine Umsetzung mit den vorhandenen Mitteln und dem vorhanden
Personal unrealistisch sei. Daher werde die SPD den Antrag ablehnen.
Abstimmung: Der
Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ja-Stimmen: 3
(Grüne, Bürgeraktion, Allianz)
Enthaltungen:
keine
Gegenstimmen: 9
(CDU, SPD, FDP)