Sitzung: 12.12.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42
Vorlage: WP 14-20 SV 61/215
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. Die Stadt Hilden beteiligt sich mit der Maßnahme C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ (Bebauungsplan 10C) an der gemeinsamen Bewerbung zum EUROPAN15-Wettbewerb.
2. Zur Abwicklung des gemeinsamen EUROPAN15-Projekts wird die als Anlage 4 beigefügte Verwaltungsvereinbarung zwischen den Städten Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden geschlossen.
3. Im Haushalt 2019 werden im Produkt 090101 Stadtplanung für die Durchführung des EUROPAN15-Projekts Ausgaben in Höhe von 135.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 124.875 Euro aufgenommen. Dadurch wird auch der Eigenanteil der Stadt Hilden in Höhe von 10.125 Euro zur Verfügung gestellt.
4. Die vom Rat am 12.07.2017 beschlossene Fortschreibung
des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens wird um die
Maßnahme: C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ im Hinblick auf eine
mögliche künftige Erweiterung des Stadtumbaugebiets ergänzt.
Diese Maßnahme umfasst räumlich alle Grundstücke, die von der Poststraße im
Norden und Osten, von der Bahnhofsallee im Westen und der Benrather Straße im
Süden umfasst werden, sowie zusätzlich folgende Flurstücke aus den genannten
öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemarkung Hilden:
Poststraße: Flur 51 Flurstück 395 sowie Flur 13 Flurstück 253
Bahnhofsallee: Flur 13 Flurstücke 180 und 384
Benrather Straße: Flur 13 Flurstücke 161, 232 und 233 sowie Flur 58 Flurstück
1446.
Durch die zusammen mit den Städten Ratingen, Solingen und Wülfrath getragene
Beteiligung am Wettbewerb „EUROPAN15 – produktive Städte 2“ sollen unter
internationaler Beteiligung beispielhafte Lösungen und Perspektiven entwickelt
werden, wie durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Gemengelage am
Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener
Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone, die
Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt als Wohn- und Arbeitsort
erhalten werden kann.
Die Städte Ratingen, Solingen und Wülfrath stellen Planungsprojekte mit anderen
Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen zur Diskussion:
von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf
der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder
noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs. Die gemeinsame
Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus
nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern
gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum
der Initiative: „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ ableiten zu
können.
Die beschlossene Kosten- und Finanzierungsübersicht zu dem Stadtumbaugebiet IHK
Innenstadt Hilden wird um die unter 3. beschlossenen Beträge ergänzt.
5. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und
beauftragt, für das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen,
Wülfrath und Hilden zum Stadterneuerungsprogramm 2019 einen Antrag zur
Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
sowie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Der Kämmerer wird ermächtigt und beauftragt, gegenüber dem Fördergeber zu
bestätigen, dass der Eigenanteil der vier beteiligten Städte in Höhe von 40.500
Euro zur Verfügung steht.
6. Nach Zugang des Bescheids zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder, falls früher, nach Zugang des entsprechenden Zuwendungsbescheids wird die Bürgermeisterin ermächtigt und beauftragt, das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden bei EUROPAN Deutschland einzureichen.