Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

1.  Die Stadt Hilden beteiligt sich mit der Maßnahme C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ (Bebauungsplan 10C) an der gemeinsamen Bewerbung zum EUROPAN15-Wettbewerb.

2.  Zur Abwicklung des gemeinsamen EUROPAN15-Projekts wird die als Anlage 4 beigefügte Verwaltungsvereinbarung zwischen den Städten Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden geschlossen.

3.  Im Haushalt 2019 werden im Produkt 090101 Stadtplanung für die Durchführung des EUROPAN15-Projekts Ausgaben in Höhe von 135.000 Euro und Einnahmen in Höhe von 124.875 Euro aufgenommen. Dadurch wird auch der Eigenanteil der Stadt Hilden in Höhe von 10.125 Euro zur Verfügung gestellt.

4.  Die vom Rat am 12.07.2017 beschlossene Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens wird um die Maßnahme: C1neu „Standorterneuerung Nördliche Unterstadt“ im Hinblick auf eine mögliche künftige Erweiterung des Stadtumbaugebiets ergänzt.
Diese Maßnahme umfasst räumlich alle Grundstücke, die von der Poststraße im Norden und Osten, von der Bahnhofsallee im Westen und der Benrather Straße im Süden umfasst werden, sowie zusätzlich folgende Flurstücke aus den genannten öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemarkung Hilden:
Poststraße: Flur 51 Flurstück 395 sowie Flur 13 Flurstück 253
Bahnhofsallee: Flur 13 Flurstücke 180 und 384
Benrather Straße: Flur 13 Flurstücke 161, 232 und 233 sowie Flur 58 Flurstück 1446.
Durch die zusammen mit den Städten Ratingen, Solingen und Wülfrath getragene Beteiligung am Wettbewerb „EUROPAN15 – produktive Städte 2“ sollen unter internationaler Beteiligung beispielhafte Lösungen und Perspektiven entwickelt werden, wie durch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Gemengelage am Rande der Innenstadt, genau in der Verbindungsachse zwischen dem Hildener Bahnhof (S-Bahn-Haltepunkt der Linie S1) und der Fußgängerzone, die Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit der Stadt als Wohn- und Arbeitsort erhalten werden kann.
Die Städte Ratingen, Solingen und Wülfrath stellen Planungsprojekte mit anderen Ausgangslagen hinsichtlich Lage, Größe und Rahmenbedingungen zur Diskussion: von der Transformation ehemaliger Industriestandorte bis zur Neuentwicklung auf der ‚grünen Wiese‘. Allen Standorten gemeinsam ist die Nähe zu bestehenden oder noch auszubauenden Haltepunkten des öffentlichen Verkehrs. Die gemeinsame Fragestellung soll im Wettbewerb für alle Standorte beantwortet werden, um daraus nicht nur konkrete Lösungsansätze für den einzelnen Standort, sondern gemeinsame Qualitäten und Handlungsansätze für den gesamten Kooperationsraum der Initiative: „Zwischen Rhein und Wupper – zusammen wachsen“ ableiten zu können.
Die beschlossene Kosten- und Finanzierungsübersicht zu dem Stadtumbaugebiet IHK Innenstadt Hilden wird um die unter 3. beschlossenen Beträge ergänzt.

5.  Die Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt, für das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden zum Stadterneuerungsprogramm 2019 einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.
Der Kämmerer wird ermächtigt und beauftragt, gegenüber dem Fördergeber zu bestätigen, dass der Eigenanteil der vier beteiligten Städte in Höhe von 40.500 Euro zur Verfügung steht.

6.  Nach Zugang des Bescheids zur Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns oder, falls früher, nach Zugang des entsprechenden Zuwendungsbescheids wird die Bürgermeisterin ermächtigt und beauftragt, das gemeinsame EUROPAN15-Projekt der Städte Solingen, Ratingen, Wülfrath und Hilden bei EUROPAN Deutschland einzureichen.