Antragstext:

 

Die SPD-Fraktion beantragt für „Preisgedämpften Wohnraum“:

 

1.    Bei Wohnungen mit Erstbezug (Neubau) wird zum Stand 01.05.2018 eine Nettokaltmiete von 8,75 Euro/m² Wohnfläche als „preisgedämpfte“ Wohnraummiete festgeschrieben.
Um steigende Baupreise zu berücksichtigen, wird dieser „Startwert“ anhand des „Baupreisindex für konventionellen Neubau im Hochbau für Wohngebäude“ des statistischen Bundesamtes bezogen auf das 2. Quartal 2018 indexiert und jährlich zum 01.05. dem Index entsprechend angepasst.

 

2.    Bei „preisgedämpften Wohnraum“ im Bestand wird für die Festlegung der „preisgedämpften“ Miethöhe der vom Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land e.V. und vom Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Hilden e.V. veröffentlichte Mietpreisspiegel zu Grunde gelegt. Die maximale Nettokaltmiete, die als „preisgedämpft“ anzuerkennen ist, ergibt sich dadurch, dass die unteren Grenzen der Spannen der für das Mietobjekt angemessenen Mietpreise für mittlere und gute Wohnlagen miteinander gemittelt und im Mietpreisspiegel vorgesehene Zu- und Abschläge anschließend addiert bzw. subtrahiert werden.

 

3.    Die jährliche Mieterhöhung ist auf maximal 1,5% pro Jahr zu begrenzen.

 

4.    Weiterhin wird festgelegt, dass nur solche Personen, Familien oder Lebensgemeinschaften berechtigt sind, „preisgedämpfte“ Wohnungen zu beziehen, deren Jahreseinkommen nicht mehr als 40 % der Einkommensgrenze für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen (= Berechtigung zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins) übersteigt.

 

5.    Die Preisbindung ist für eine Laufzeit von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des ersten Bezugs der jeweiligen „preisgedämpften“ Wohneinheit nach verbindlichem Abschluss des städtebaulichen Vertrags festzulegen.
Die Höhe der vereinbarten „preisgedämpften“ Nettokaltmiete darf in diesem Zeitraum bei Weiter- bzw. Neuvermietung nicht überschritten werden.

 

6.    Für jeden Verstoß gegen die Vereinbarung ist mit dem Investor eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.