Sitzung: 12.12.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41
Vorlage: WP 14-20 SV 68/046
Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung
im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2019 und
beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 26. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung)
vom 20.06.1996.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.