Sitzung: 12.12.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 3
Vorlage: WP 14-20 SV 60/054
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 8 KAG NRW
wird der beitragsfähige Aufwand für die nachmalige Herstellung der „Baustraße
im Bereich Lindenplatz bis Forstbachstraße“ ermittelt und abgerechnet.
Im Gegensatz zu
der ursprünglichen Planung haben sich im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme
gegenüber den Unterlagen gemäß §14 GemHVO folgende Änderungen ergeben:
1. Die Grenze (Ende
des grundhaften Ausbaus) an der Einmündung der
Forstbachstraße hat sich in die Einmündung verschoben.
2. Die Grenze (Ende des grundhaften
Ausbaus) an der Einfahrt zur Hegelstraße
hat sich in die Hegelstraße hinein verschoben.
3. Die Grenze (Ende des grundhaften
Ausbaus) an der Kreuzung Baustraße /
Lindenstraße / Am Lindenplatz hat sich in den
Knotenpunkt verschoben.
4. An Flur 59, Flurstück 925 (Grundstück:
Baustraße 74) gibt es eine neue
Gehwegführung.
5. Links neben Haus Nr. 87 (Flur 59,
Flurstück 826) wurde ein anderer Bordverlauf gewählt.
6. Der Bürgersteig hinter Haus Nr. 87 in
Richtung Forstbachstraße wurde von
der Planung abweichend verändert, da eine Rampe zur Fahrbahn angelegt
wurde für Schüler/Schülerinnen, die mit dem Fahrrad vom Schulzentrum Holterhöfchen
kommen.
7. Gegenüber des Grundstückes von Haus Nr.
96 a (Flur 59, Flurstück 959) wurde der Park-
streifen durch die Anlegung einer Rampe (s. Pkt. 6) erheblich verkürzt.
In der Entwurfsplanung endete der Parkstreifen ca. gegenüber des Endes des
Grundstückes von Haus Nr. 96 b (Flur 59, Flurstück 960). Nach Ausbau endet der
Parkstreifen ca. zu Beginn des Grundstücks von Haus Nr. 96 a.
Gegenüber der Entwurfsplanung wurde der Parkstreifen insofern um ca. 2,5
PKW-Längen verkürzt.
Die vorgenannten
Änderungen werden hiermit nachträglich genehmigt.
Alle von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 30.06.2005 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom
30.06.2009 in Kraft getreten am 07.07.2009 das Abrechnungsgebiet.
Beitragspflichtige
Grundstücke der nachmaligen Herstellung der Baustraße im Bereich Lindenplatz bis
Forstbachstraße:
Flur: 59
Flurstücke:
513, 259, 660,
255, 254, 250, 251, 252, 650, 651, 245, 242, 241, 240, 236, 237, 238,
239, 235, 234,
233, 232, 231, 230, 229, 228, 227, 226, 589, 826, 917, 978, 979, 922, 962, 961,
924, 887, 974, 975, 960, 959, 923, 925, 926, 390, 217, 507, 508.
Flur: 61
Flurstücke:
925, 926, 924,
315, 921, 931, 1001, 1000, 806, 984, 1166, 983, 929, 994, 996, 990, 905, 992,
993, 995, 991, 987, 986, 988, 985, 935, 936, 937, 938.
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Der
Abrechnungsplan ist als Anlage beigefügt (Anlage 1).
Vorstehender
Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke sind
öffentlich bekannt zu machen.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.