Sitzung: 12.12.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42
Vorlage: WP 14-20 SV 51/212
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss die 1. Änderung zu den „Richtlinien zur Ausgestaltung der
Kindertagespflege gem. § 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder-und
Jugendhilfe)“ im Stadtgebiet Hilden. Die Regelungen zur Gewährung eines
Mietzuschusses für Großtagespflegestellen sollen nach Rechtskraft des Haushaltes
2019 in der vorgelegten Fassung rückwirkend zum 01.01.2019 in Krafttreten. Die
übrigen Änderungen sollen in der vorgelegten Fassung zum 01.08.2019 in Krafttreten.