Sitzung: 28.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 37/008
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende
3. Nachtragssatzung zum
Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016:
§ 1
Der Gebührentarif zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und
Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016, erhält folgende
Fassung:
1 |
Benutzung eines Krankentransportwagens - KTW -
(Transport/ Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von
Kranken/Nicht-Notfallpatienten) |
|
1.1 |
Für Transport/Behandlung einer Person, bzw.
Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in
Höhe von |
€ 266,00 |
1.2 |
Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen
Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von |
€ 1,50 |
2 |
Benutzung eines Rettungstransportwagens - RTW - (Transport/Behandlung oder Nutzung der Einrichtung
für/von Notfallpatienten) |
|
2.1 |
Für Transport/Behandlung einer Person, bzw.
Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in
Höhe von |
€ 548,00 |
2.2 |
Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt
Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen
Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von |
€ 3,00 |
§ 2
Diese 3. Nachtragssatzung zum Gebührentarif zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und
Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2019 in
Kraft.