Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss folgende

 

3. Nachtragssatzung zum Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016:

 

§ 1

Der Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016, erhält folgende Fassung:

 

1

Benutzung eines Krankentransportwagens - KTW - (Transport/ Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von Kranken/Nicht-Notfallpatienten)

1.1

Für Transport/Behandlung einer Person, bzw. Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in Höhe von

€ 266,00

1.2

Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von

€ 1,50

2

Benutzung eines Rettungstransportwagens - RTW -

(Transport/Behandlung oder Nutzung der Einrichtung für/von Notfallpatienten)

2.1

Für Transport/Behandlung einer Person, bzw. Inanspruchnahme der Gerätschaften innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird für eine Wegstrecke von bis zu 15 km eine Grundgebühr erhoben in Höhe von

€ 548,00

2.2

Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Hilden wird zusätzlich zur Grundgebühr, ab dem 16. km, je gefahrenen Kilometer eine Gebühr erhoben in Höhe von

€ 3,00

 

 

§ 2

Diese 3. Nachtragssatzung zum Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krankentransport- und Rettungstransportwagen der Stadt Hilden vom 14.12.2016 tritt zum 01.01.2019 in Kraft.