Sitzung: 28.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/048
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2019 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2019 ab 01.01.2019 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 13. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird unter
der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1)
beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:
1.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2018 |
Gebühr
2019 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,38 Euro |
1,33 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,84 Euro |
1,77 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,65 Euro |
1,59 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend |
1,47 Euro |
1,42 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend |
1,28 Euro |
1,24 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2018 |
Gebühr
2019 |
|
0 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0 |
1,74 Euro |
1,87 Euro |
1 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1 |
1,31 Euro |
1,40 Euro |
2 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2 |
0,87 Euro |
0,93 Euro |
3 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3 |
0,44 Euro |
0,47 Euro |
4 |
Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |