Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die 1. Änderung zu den „Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. § 22 ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder-und Jugendhilfe)“ im Stadtgebiet Hilden. Die Regelungen zur Gewährung eines Mietzuschusses für Großtagespflegestellen sollen nach Rechtskraft des Haushaltes 2019 in der vorgelegten Fassung rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die übrigen Änderungen sollen in der vorgelegten Fassung zum 01.08.2019 in Kraft treten.