Sitzung: 07.11.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/212
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die 1. Änderung
zu den „Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. § 22 ff
Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Kinder-und Jugendhilfe)“ im Stadtgebiet Hilden.
Die Regelungen zur Gewährung eines Mietzuschusses für Großtagespflegestellen
sollen nach Rechtskraft des Haushaltes 2019 in der vorgelegten Fassung rückwirkend
zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die übrigen Änderungen sollen in der
vorgelegten Fassung zum 01.08.2019 in Kraft treten.