Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und Prüfungsam­tes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom 20. September 2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

"Das Beratungs- und Prüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Buchführung, die Inventur sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Kämmerers der Stadt. Die Aufgabe des Beratungs- und Prüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.

 

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in Anlehnung der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) herausgegebenen Prüfungsleitlinien vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Kämmerers der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Das Beratungs- und Prüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung des Beratungs- und Prüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.

 


Hilden, den 20. September 2018

 

 

 

Gez:                                                                      Gez:

Michael Witek                                                       Torsten Schlüter

Leiter des Beratungs-                                           Rechnungsprüfer

und Prüfungsamtes                                              der Stadt Hilden“

 

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und der IDR Leitlinie 260 - Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen erstattet.

 

 

Hilden, den 12. November 2018

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

Thomas Grünendahl

Vorsitzender

 

(Der Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.)