Sitzung: 12.11.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und
Prüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 vom 20. September
2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu seinem eigenen
Bestätigungsvermerk.
Der
Bestätigungsvermerk lautet:
"Das Beratungs- und Prüfungsamt hat den Jahresabschluss - bestehend
aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen und Anhang - sowie den Lagebericht der Stadt für das
Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. In die Prüfung wurden
die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die Übersicht der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die
Buchführung, die Inventur sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Kämmerers der Stadt. Die Aufgabe
des Beratungs- und Prüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO und in Anlehnung
der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) herausgegebenen Prüfungsleitlinien
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Kämmerers der Stadt sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Das Beratungs- und Prüfungsamt ist der
Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die
Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung des Beratungs- und Prüfungsamtes aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt.
Hilden, den 20. September 2018
Gez: Gez:
Michael Witek Torsten
Schlüter
Leiter des Beratungs- Rechnungsprüfer
und Prüfungsamtes der
Stadt Hilden“
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und der IDR Leitlinie 260 - Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen erstattet.
Hilden, den 12. November 2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Thomas Grünendahl
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)