Sitzung: 11.07.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/203/1
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der §§ 1, 2, 4, 5
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den
jeweils zurzeit gültigen Fassungen beschließt der Rat der Stadt Hilden nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im
Haupt- und Finanzausschuss die vorgestellte Benutzungs- und Entgeltsatzung für
das Spielmobil der Stadt Hilden.