Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen beschließt der Rat der Stadt Hilden nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die vorgestellte Benutzungs- und Entgeltsatzung für das Spielmobil der Stadt Hilden.