Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2017 wird zur Prüfung an den

Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen im Ergebnishaushalt i. H. v. 1.647.503,01 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 42.363,48 €), an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden i. H. v. 845.548,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 9.750.674,09 € zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2017 i. H. v. 5,60 Mio. € mit 0,39 Mio. € für den Anteil „Gute Schule 2020“ in Anspruch genommen wurde. Eine weitere Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2017 war nicht notwendig.

 

  1. Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 369.391,71 € der Ausgleichsrücklage zugeführt.