Sitzung: 11.07.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 20/096
Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2017 wird zur
Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
im Ergebnishaushalt i. H. v. 1.647.503,01 € (davon Ermächtigungsübertragungen
für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 42.363,48 €),
an Aufwandsermächtigungen, die mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet
werden i. H. v. 845.548,00 € und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 9.750.674,09 € zur Kenntnis.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Kreditermächtigung
aus der Haushaltssatzung 2017 i. H. v. 5,60 Mio. € mit 0,39 Mio. € für den
Anteil „Gute Schule 2020“ in Anspruch genommen wurde. Eine weitere Inanspruchnahme der
Kreditermächtigung 2017 war nicht notwendig.
- Nach der
Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss i. H. v. 369.391,71 € der
Ausgleichsrücklage zugeführt.