Sitzung: 20.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 61/197
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 52.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand
des Hildener Stadtgebietes zwischen der Bundesautobahn A 46 im Norden, der
Gerresheimer Straße (L 404) im Westen und dem Hühnergraben bzw. der Straße
Diekhaus sowie dem Nordring (L 403) im Süden. Die östliche Grenze des
Flurstücks Nr. 195 stellt die östliche Grenze des Geltungsbereiches der 52.
Flächennutzungsplanänderung dar. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Nr. 137,
138, 174 und 175 sowie Teile der Flurstücke Nr. 53, 125, 136, 180, 181, 195 und
197, alle in Flur 36 der Gemarkung Hilden.
Durch die Änderung
des Flächennutzungsplanes soll die Fläche mit der Ausweisung Sonderbaufläche
(S) in gewerbliche Bauflächen (GE) umgewandelt werden, um die Voraussetzungen
für den geplanten Bau eines Gewerbeparks zu schaffen.