Sitzung: 20.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 14-20 SV 61/196
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 204A (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 22) gemäß § 2
Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Hildener Stadtgebietes zwischen der Bundesautobahn A 46 im Norden, der Verlängerung Gerresheimer Straße (L 404) im Westen und dem Hühnergraben bzw. im Bereich der Einmündung der Straße Diekhaus der Nordring (L 403) im Süden. Die östliche Grenze der Flurstücke Nr. 143, 148, 156, 195 sowie die geradlinige Verbindung des östlichen Grenzpunktes des Flurstücks Nr. 156 zu einem Punkt auf der nördlichen Grundstücksgrenze des Nordrings, der 10m östlich der Grenze des Flurstücks Nr. 224 liegt, stellt die östliche Grenze des Geltungsbereiches dar.
Zum Plangebiet gehören die Flurstücke Nr. 22, 24, 53, 59, 124, 125, 136, 137, 138, 143, 148, 156, 174, 175, 180, 181, 193, 194, 195, 196, 198, 199, 200, 201 und 224 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 142, 147, 155, 225, 227 und 228. Alle Flurstücke befinden sich in Flur 36 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung
ist es, die planungsrechtliche Grundlage für einen Gewerbepark auf dem Areal
der Tennis- und Golf-Ranch Bungert zu schaffen. Weiterhin werden benachbarte
Flächen (u.a. Mc Donald´s, Wald, etc.) einbezogen.