Geänderter Beschlussvorschlag:
A)
Der Schul- und Sportausschuss nimmt
-
das Ergebnis des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung (AK-SEP)
-
die Stellungnahmen zu den Ausführungen des Erzbistums Köln sowie
-
die Dokumentationen zur Abstimmung der Grundprinzipien des Schulträgers
zur Schulentwicklungsplanung mit den jeweiligen Leiterinnen der städt.
Grundschulen in Hilden
zur Kenntnis.
B)
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Schule und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss auf der Basis der
Wohnortnähe die Festlegung der Zügigkeiten für die nächsten fünf Jahre für die
städtischen Hildener Grundschulen.
Die Zügigkeiten werden als Maximalgröße festgelegt, da die Berechnung
der Klassenrichtwertzahl auf der Basis der Gesamtschülerzahl erfolgt und im
Einzelfall die Zügigkeiten nochmals beschränken kann.
Die Festlegung für fünf Jahre beruht auf der Basis der aktuell
festgestellten Schülerzahlen für die städtischen Grundschulen. Diese Daten
werden jährlich neu festgestellt und der Beschluss somit jährlich überprüft und
gegebenenfalls fortgeschrieben.
Die Zügigkeit der Verbundschule Schulstraße beträgt ab dem Schuljahr
2019/2020 vier Züge.
Die Zügigkeit der Schwerpunktschule Elbsee beträgt ab dem
Schuljahr 2019/2020 zwei Züge.
Die Zügigkeit der Verbundschule Beethovenstraße beträgt ab dem
Schuljahr 2019/2020 vier Züge.
Die Zügigkeit der Wilhelm-Hüls-Schule beträgt ab dem Schuljahr
2019/2020 drei Züge.
Die Zügigkeit der Verbundschule Kalstert beträgt ab dem Schuljahr
2019/2020 vier Züge.
Die Zügigkeit der Wilhelm-Busch-Schule beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020 drei Züge.
Die Zügigkeit der Astrid-Lindgren-Schule beträgt ab dem Schuljahr
2019/2020 zwei Züge.
C)
Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Sondersitzung im September 2018 eine alternative Schulentwicklungsplanung vorzulegen, bei der die GGS Wilhelm-Hüls-Schule und die KGS Astrid-Lindgren-Schule dauerhaft auf 3 Züge festgelegt werden.