Geänderter Beschlussvorschlag:

 

A)

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt

-      das Ergebnis des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung (AK-SEP)

-      die Stellungnahmen zu den Ausführungen des Erzbistums Köln sowie

-      die Dokumentationen zur Abstimmung der Grundprinzipien des Schulträgers zur Schulentwicklungsplanung mit den jeweiligen Leiterinnen der städt. Grundschulen in Hilden

zur Kenntnis.

 

B)

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss auf der Basis der Wohnortnähe die Festlegung der Zügigkeiten für die nächsten fünf Jahre für die städtischen Hildener Grundschulen.

 

Die Zügigkeiten werden als Maximalgröße festgelegt, da die Berechnung der Klassenrichtwertzahl auf der Basis der Gesamtschülerzahl erfolgt und im Einzelfall die Zügigkeiten nochmals beschränken kann.

Die Festlegung für fünf Jahre beruht auf der Basis der aktuell festgestellten Schülerzahlen für die städtischen Grundschulen. Diese Daten werden jährlich neu festgestellt und der Beschluss somit jährlich überprüft und gegebenenfalls  fortgeschrieben.

 

Die Zügigkeit der Verbundschule Schulstraße beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020  vier Züge.

 

Die Zügigkeit der Schwerpunktschule Elbsee beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020  zwei Züge.

 

Die Zügigkeit der Verbundschule Beethovenstraße beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020  vier Züge.

 

Die Zügigkeit der Wilhelm-Hüls-Schule beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020  drei Züge.

 

Die Zügigkeit der Verbundschule Kalstert beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020  vier Züge.

 

Die Zügigkeit der Wilhelm-Busch-Schule beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020  drei Züge.

 

Die Zügigkeit der Astrid-Lindgren-Schule beträgt ab dem Schuljahr 2019/2020 zwei Züge.

 

C)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu einer Sondersitzung im September 2018 eine alternative Schulentwicklungsplanung vorzulegen, bei der die GGS Wilhelm-Hüls-Schule und die KGS Astrid-Lindgren-Schule dauerhaft auf 3 Züge festgelegt werden.