Sitzung: 09.05.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/036/1
I. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete
Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 14. November 2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 19.03.2018 und im Bestätigungsvermerk
vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2016 vom
14. November 2017 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.978.075,66 Euro der Ausgleichsrücklage in der
Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne die Bürgermeisterin):
„1. Frau Bürgermeisterin Alkenings wird nach §
96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 entlastet.
2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2016 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“