Beschluss: einstimmig beschlossen

I.      Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 14. November 2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 19.03.2018 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2016 vom 14. November 2017 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.978.075,66 Euro der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin):

 

„1.    Frau Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2016 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“