Beschluss: einstimmig beschlossen

I.      Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2012 nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 06.06.2017 ist vom Rechnungsprüfungsaus­schuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 01.02.2018 und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Gesamtabschluss 2012 vom 06. Juni 2017 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird beschlossen, dass nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden hinsichtlich des Gesamtüberschusses in Höhe von 13.210.423,06 Euro so verfahren wird, wie es die Entscheidungsgremien der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche hinsichtlich des Umganges mit den einzelnen Jahresergebnissen bereits beschlossen haben.

 

3.     Frau Bürgermeisterin Alkenings wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2012 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

4.     Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin Alkenings, die im Prüfbericht eingewandten Prüffeststel­lungen umzusetzen, soweit dies (noch) möglich ist.“

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin):

 

„1.    Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.“