Sitzung: 30.04.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 14/036
Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 vom 19.03.2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu
eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu
seinem eigenen Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2016
geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und
die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Die
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW
und entsprechend der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten Leitlinie
200 - Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin
der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 19. März 2018
Gez.: Gez.:
Michael Witek Sven
Noubours
Leiter des Beratungs- Rechnungsprüfer
und Prüfungsamtes der
Stadt Hilden“
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und der IDR Leitlinie 260 - Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen erstattet.
Hilden, den 30. April 2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Gez.:
Thomas Grünendahl
Vorsitzender