Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 vom 01.02.2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

 

Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2012, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.

 

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können.

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts zu umfassen.

 

Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.

 

Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

 

Hilden, den 01.02.2018

 

 

 

Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden

 

 

Gez.:

Michael Witek

Leiter

 

Gez.:

Torsten Schlüter

Verwaltungsprüfer

 

Gez.:

Sven Noubours

Verwaltungsprüfer

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Leitlinie zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen ( IDR Prü­fungs­leitlinie 260) erstattet.

 

Hilden, den 30. April 2018

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

Gez.:

Thomas Grünendahl

Vorsitzender