Sitzung: 30.04.2018 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 14/033
Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses
2012 vom 01.02.2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu
seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2012, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und
Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW
unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die
haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden können.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse
über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung
wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die
Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen
gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden
sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie eine
Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts zu umfassen.
Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den
haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche
Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.
Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem
Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Hilden, den 01.02.2018
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden
Gez.:
Michael Witek
Leiter
Gez.:
Torsten Schlüter
Verwaltungsprüfer
Gez.:
Sven Noubours
Verwaltungsprüfer
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Leitlinie zur Berichterstattung bei kommunalen
Abschlussprüfungen ( IDR Prüfungsleitlinie 260) erstattet.
Hilden, den 30. April 2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Gez.:
Thomas Grünendahl
Vorsitzender