Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10D für den Bereich südlich der Feldstraße vom 12.02.2014 (bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Hilden am 24.02.2014) dahingehend zu ändern, dass ein zusätzliches Flurstück in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen wird.

 

       Das Plangebiet liegt nordwestlich der Hildener Innenstadt. Es wird nun begrenzt durch die Feldstraße im Norden, durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 461, 169, 385, 172, 173, 174 und 309 im Süden, durch die östliche Grenze des Flurstückes 461 im Osten und durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 296 im Westen (alle Flurstücke in Flur 51 der Gemarkung Hilden).

 

       Das Ziel der Bauleitplanung ist es, das Planungsrecht an das moderne Städtebaurecht anzupassen, das Nachverdichtungspotenzial zu definieren sowie gleichzeitig mögliche städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern.

 

2.    Das Bebauungsplanverfahren soll auf Basis des vorgestellten Entwurfes weitergeführt werden.