Sitzung: 02.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/187
Beschlussvorschlag:
1. Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 10D für den Bereich südlich der Feldstraße vom 12.02.2014 (bekanntgemacht im
Amtsblatt der Stadt Hilden am 24.02.2014) dahingehend zu ändern, dass ein
zusätzliches Flurstück in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
aufgenommen wird.
Das Plangebiet liegt
nordwestlich der Hildener Innenstadt. Es wird nun begrenzt durch die Feldstraße
im Norden, durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 461, 169, 385,
172, 173, 174 und 309 im Süden, durch die östliche Grenze des Flurstückes 461
im Osten und durch die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 296 im
Westen (alle Flurstücke in Flur 51 der Gemarkung Hilden).
Das Ziel der Bauleitplanung
ist es, das Planungsrecht an das moderne Städtebaurecht anzupassen, das
Nachverdichtungspotenzial zu definieren sowie gleichzeitig mögliche städtebauliche
Fehlentwicklungen zu verhindern.
2. Das Bebauungsplanverfahren
soll auf Basis des vorgestellten Entwurfes weitergeführt werden.