Antragstext:

 

Antrag vom 18.10.2017:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum ist grundsätzlich mittels städtebaulicher Verträge sicherzustellen, dass der Flächenanteil öffentlich geförderter Wohnungen mindestens 30% beträgt.

 

ersetzt durch

 

Antrag vom 22.01.2018:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum ist mittels städtebaulicher Verträge durch Einzelfallprüfung sicherzustellen, dass der Flächenanteil öffentlich geförderter Wohnungen mindestens 30% beträgt. Dabei soll der Anteil von barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit geprüft werden.

 

ersetzt durch

 

Umformulierung im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss am 07.02.2018:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, um einen Flächenanteil von öffentlich geförderten Wohnungen von rund 30% anzustreben. Dabei soll der Anteil von barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit geprüft werden.