Sitzung: 21.03.2018 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 7
Vorlage: WP 14-20 SV 61/163/2
Antragstext:
Antrag vom 18.10.2017:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum ist
grundsätzlich mittels städtebaulicher Verträge sicherzustellen, dass der
Flächenanteil öffentlich geförderter Wohnungen mindestens 30% beträgt.
ersetzt durch
Antrag vom 22.01.2018:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum ist
mittels städtebaulicher Verträge durch Einzelfallprüfung sicherzustellen, dass
der Flächenanteil öffentlich geförderter Wohnungen mindestens 30% beträgt.
Dabei soll der Anteil von barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit
geprüft werden.
ersetzt durch
Umformulierung im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss am 07.02.2018:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine
Einzelfallprüfung vorzunehmen, um einen Flächenanteil von öffentlich
geförderten Wohnungen von rund 30% anzustreben. Dabei soll der Anteil von
barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit geprüft werden.