Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.      beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2018,

 

2.      beschließt die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2020):

 

Amt

Produkt

Empfänger

Verwendungs-zweck

Betrag

in 2018

Beschluss

vom

I/32

020101 Ordnungsbe-hördliche Angelegenheiten

Tier- und Natur- schutzverein Hilden e. V.

Betriebskosten-zuschuss Hildener Tierheim

32.850 €

Vertrag von 1992 mit jährlicher Verlängerung

III/51

060107 Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Sozialpädagogische Einrichtung Mühle

e. V.

Kinder- und Jugendclub Mühle,

Schulsozialarbeit

155.051 €

Rat

18.03.2015

 

 

Freizeit-gemeinschaft

Abenteuerspielplatz

261.120 €

Rat

18.03.2015

 

 

Evangelische Kirchengemeinde

Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Kinder- und Jugend-club „Sonderbar“.

15.000 €

Rat

17.06.2015

 

 

Katholische Kirchen-gemeinde

St. Jacobus

Freizeitpädago-gische Angebote für Kinder und Jugendliche im Treffpunkt 41, sowie mobile pädagogische Angebote in Freizeit- und Bildungs-einrichtungen des Sozialraumes

96.300 €

Rat

17.06.2015

 

 

Jugendorgani-sationen mit Anerkennung nach § 74 KJHG, sowie anerkannte Träger der Jugendhilfe gem. § 75 KJHG

Kinder- und Jugend- erholungsmaß-nahmen

5.500 €

Jugendhilfe-ausschuss

2006

 

 

Ring politischer Jugend

politische Jugendverbands-arbeit

4.000 €

Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015

 

 

Kinderschutzbund

Programme zur Unterstützung einkommens-schwacher Familien

4.000 €

Kenntnis-nahme

Jugendhilfe-ausschuss 2010

 

 

Hildener Jugend-verbände

klassische Jugendverbandsarbeit

3.500 €

Jugendhilfe-ausschuss 19.02.2015

III/51

060301 Bereitstellung von Hilfen inner- und außerhalb von Familien

Sozialpädagogische Einrichtung Mühle

e. V.

Erziehung in einer Tagesgruppe

275.650 €

Rat

18.03.2015

 

und

 

3.      nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2021 zur Kenntnis.