Zu diesem Tagesordnungspunkt hatte sich Bürgermeisterin Alkenings zu Beginn der Sitzung für befangen erklärt. Die Sitzungsleitung übernahm Rm. Buschmann/CDU.

 

Der Rat nahm Kenntnis von der Aufstellung der gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW der Anzeigepflicht unterliegenden Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters a. D. für das Jahr 2017 sowie darüber hinausgehend von der Aufstellung der Nebentätigkeiten, die gem. § 9 Nebentätigkeitsverordnung nicht der Anzeigepflicht unterliegen.