Sitzung: 14.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: WP 14-20 SV 61/181
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt
Hilden beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62A, 2. Änderung als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in
Verbindung mit § 4b BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet
befindet sich im Hildener Norden an der Oderstraße und umfasst das Flurstück
389 in der Flur 31 der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung ist es, die auf dem Flurstück vorhandene
Mehrfamilienhaus-Wohnanlage durch zwei dreigeschossige baulich angepasste
Mehrfamilienhäuser mit kleinen barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnungen zu
ergänzen.